Gesellschaftsteuer
bildet mit der seit 1991 abgeschafften Börsenumsatzsteuer die Kapitalverkehrssteuer. Seit 1992 ebenfalls abgeschafft. Erfaßte Kapitalzuführungen (Kapital, I., Kapitalerhöhung) durch Gründung, Kapitalerhöhung oder andere Leistung von Gesellschaften an inländische Kapitalgesellschaften.
|