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Kapitalerhöhung

Erhöhung des Gesellschaftskapitals. Bei einer Aktiengesellschaft erfolgt sie aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung (HV) durch Ausgabe neuer Aktien. Im Normalfall wird den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt. Der Bezugskurs für die neuen Aktien darf nicht unter dem Nennwert liegen. Der Überschuß, Agio genannt, ist in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Bei der „ genehmigten" Kapitalerhöhung ermächtigt die Hauptversammlung die Verwaltung, den Zeitpunkt der Ausgabe und den Bezugskurs der jungen Aktien selbst festzusetzen. Die „ bedingte" Kapitalerhöhung ist zum Umtausch einer begebenen Wandelobligation in Aktien bestimmt. Berichtigungsaktie.

vor allem bei der   Aktiengesellschaft verwendeter Begriff. (a) Bei der effektiven Kapitalerhöhung wird nach entsprechendem Beschluss der   Hauptversammlung neues Kapital hinzugeführt, insbeson­dere im Weg der ordentlichen Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien unter Wahrung des  Be­zugsrechts der bisherigen  Aktionäre. (b) Bei der nominellen Kapitalerhöhung werden Rücklagen in Grundkapital umgewandelt.


1. allg. alle Maßnahmen zur Finanzierung eines erhöhten Bedarfs an Eigenkapital einer Unternehmung (Betrieb, I.) entweder in Form der Innenfinanzierung oder Außenfinanzierung .
2. bei einer Aktiengesellschaft die von der Hauptversammlung (Aktiengesellschaft) mit dreiviertel Mehrheit beschlossene Erhöhung des Grundkapitals in vier Arten: durch Ausgabe neuer Aktien (K. gegen Einlagen); durch die dem Vorstand (Aktiengesellschaft) für längstens fünf Jahre gegebene Ermächtigung, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag ebenfalls durch Aktienausgabe zu erhöhen (K. durch genehmigtes Kapital); durch begebene Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht (Wandelschuldverschreibung) oder mit Bezugsrecht (Optionsanleihe) auf Aktien, wenn die Inhaber von diesen Rechten Gebrauch machen (bedingte Kapitalerhöhung); durch Umwandlung von freien Rücklagen in Grundkapital, die mit Ausgabe zusätzlicher Aktien (Gratisaktien) verbunden ist (K. aus Gesellschaftsmitteln).

 

 


 

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