Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB)
mangels Kodifizierung unbestimmter Rechtsbegriff, der im weitesten Sinn alle allg. anerkannten Regeln und Grundsätze für Buchführung (Bilanzierung, Buchhaltung), Inventur und Bilanzierung umfaßt. In enger Auslegung werden für die Bilanzierung eigene Grundsätze formuliert. Quellen der G. sind vielgestaltig: zu einem wesentlichen Teil sind es ,Ansichten ordentlicher Kaufleute‘ oder allgemeine kaufmännische Übung, aber auch Gesetze (Aktienrecht, HGB , Einkommensteuergesetz u.a.) und Rechtsprechung sowie Wissenschaft. Wesentliche G. sind: Richtigkeit und Willkürfreiheit, Klarheit, Vollständigkeit, Abgrenzung (z.B. Imparitätsprinzip), Stetigkeit und Vorsicht, so daß Prinzipien der kaufmännischen Vorsicht wie auch des Gläubigerschutzes , wonach die Unternehmenslage nicht zu positiv dargestellt werden darf, zum Tragen kommen.
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