indirekte Steuer
i. Ggs. zur direkten Steuer
1. Steuer , die als überwälzbar (Steuerüberwälzung) beurteilt wird;
2. nicht veranlagte und nicht direkt erhobene Steuer (Lohnsteuer), so z.B. Mehrwertsteuer ;
3. die Leistungsfähigkeit nur indirekt erfassende Steuer, so z.B. anstelle des Einkommens die Einkommensverwendung (Verbrauchsteuern).
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