Institutionenökonomik
anknüpfend an ältere Ansätze z.B. von Adam Smith 1759, v. Böhm-Bawerk 1881, C. Menger 1883 wieder neu ins Interesse der Ökonomen getretene Beschäftigung mit der Institution als elementaren Faktor ökonomischer Entwicklung. Unter Institution ist eine Regel von allgemeiner Anerkennung für das Entscheiden von Individuen in sich wiederholenden Situationen zu verstehen, die zu bestimmten wechselseitigen Verhaltenserwartungen der Individuen führt. Ein Individuum wird sich der Regel entsprechend verhalten bei der Voraussetzung, andere tun es auch. Ist die Institution wirksam, gibt sie den Individuen Sicherheit derart, daß auch andere sich entsprechend verhalten, weil jeder bei abweichendem Verhalten mit Sanktionen rechnen muß. Voraussetzung hierfür ist, daß das Ergebnis einer ökonomischen Entscheidung eines Individuums auch von Entscheidungen der anderen Individuen abhängig ist. Institutionen können sich zu formal kodifizierten Normen wie z.B. Eigentumsrechten (s. Theorie der property rights) entwickeln. I. kritisiert an der üblichen Modelltheorie (Modell) der Ökonomie, daß z.B. bei der Nachfragetheorie des Haushalts nur Preise und Mengen als Aktionspartner vorkommen und i.d.R. die Beziehungen zwischen den Individuen, so z.B. die von anderen Individuen ausgelösten externen Effekte auf das eigene Nutzenniveau, außer Betracht bleiben.
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