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Joint Ventures

siehe unter Gemeinschaftsunternehmen siehe unter Partnerschaftsunternehmen Kooperationsform selbständig bleibender Unternehmen (Betrieb, I.) zur Betreibung eines gemeinsamen Geschäftes oder einmaligen Projekts, z.B. zwischen einheimischen und ausländischen Unternehmen in Entwicklungsländern. I.d.R. bringen Partner unterschiedliche Beteiligungen ein, z.B. Kapital , Know-how oder Arbeitskräfte. Diese müssen ihre individuellen Ziele und Interessen vertraglich aufeinander abstimmen, da J. nicht von einer Vertragspartei beherrschbar ist. J. werden üblicherweise in der Form einer Kapitalgesellschaft errichtet. J. finden in sozialistischen und ehemaligen Staatshandelsländern seit 1990 großes Interesse. So bestanden am 1.7.1990 6 500 J. mit Beteiligungen aus dem OECD-Raum in Osteuropa. Mit wenigen Ausnahmen (Banken, Versicherungen, Telekommunikation) können J. in allen Branchen gegründet werden. Die beschränkte Kapitalbeteiligung westlicher Firmen wurde in allen osteuropäischen Ländern 1990 abgeschafft. Gewinntransfer ist garantiert, bleibt aber meist eingeschränkt. Eine stärkere Entwicklung von J. wird dennoch durch viele bürokratische Hemmnisse in diesen Ländern verhindert, so z.B. durch langwierige Genehmigungsverfahren, fehlende Investitionsschutzabkommen, Zusatzbesteuerung bei Gewinntransfer (UdSSR, Bulgarien, Polen, Tschechoslowakei) u.a.

 

 


 

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