Konkurs
Gerichtliches Verfahren, durch welches das Vermögen zahlungsunfähiger oder überschuldeter Schuldner zur Befriedigung der Gläubiger verwertet wird. Insolvenz.
gerichtliches Verfahren zur gleichmäßigen, aber nur anteiligen Befriedigung der Forderungen aller Gläubiger an den Schuldner durch Vollstreckung in das gesamte Vermögen . Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen auf Antrag zur Eröffnung des K.-verfahrens durch das K.-gericht. K. kann durch einen Vergleich abgewendet werden. Siehe auch Insolvenz . Mit etwa 20000 K. hatte die deutsche Wirtschaft in 1994 ihren Rekord. 1994 hat der Bundestag eine Reform der aus dem Jahre 1876 stammenden K.-ordnung beschlossen. Wg. Anpassungswünschen der Länder wird sie wahrscheinlich erst 1999 in Kraft treten.
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