Konkursausfallgeld
Arbeitnehmern und ähnlichen Personen (z.B. Handelsvertreter) vom Arbeitsamt auf Antrag gewährtes Entgelt für Lohn-, Gehalts- und sonstige Ansprüche für Arbeitsleistungen in Höhe des Nettoeinkommens für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens (Konkurs) bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers . Ausgezahltes K. wird der Bundesanstalt für Arbeit von den Berufsgenossenschaften erstattet.
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