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Konnossement

Dokument, mit dem der Empfang der vom Reeder zur Beförderung im Seeverkehr übernommenen Ware bestätigt wird. Es enthält die Verpflichtung des Reeders zur Auslieferung der Ware an den berechtigten Inhaber des Konnossements. Das Konnossement ist ein Traditionspapier, d. h., es hat für den Empfänger die gleiche Wirkung wie die Übergabe der Ware.




vom Verfrachter oder von einem anderen Vertreter des Reeders ausgestelltes Dokument , das dem Ablader die Annahme der Güter bescheinigt mit der Verpflichtung, dem legitimierten Inhaber des Konnossement die Ladung auszuhändigen. Somit kann über unterwegs befindliche Ware durch Übergabe des K. verfügt werden. Die Klausel: "Kasse gegen K." bedeutet, der Kaufpreis soll gegen Aushändigung des K. gezahlt werden, weil dadurch das Eigentum an der Ware auf den Empfänger des K. übergeht. Das K. enthält Angaben über den Verfrachter, Schiff, Ablader, Empfänger, Löschungshafen und insbesondere über die Art, Menge und äußerliche Beschaffenheit der Güter. Es wird überlicherweise an Order ausgestellt, was die Übertragung durch Indossament ermöglicht. K. spielt im Akkreditivverkehr (Akkreditiv) eine bedeutende Rolle.

 

 


 

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