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Kurssicherung

Maßnahme zum Schutz vor sog. Wechselkursrisiken im Zahlungsverkehr mit dem Ausland. Wechselkursrisiken bestehen darin, dass der € -Wert von Zahlungen, die in Fremdwährung an das Ausland geleistet oder aus dem Ausland empfangen werden, durch schwankende Wechselkurse beeinflußt wird. Formen der Kurssicherung sind z. B. der Abschluss von Devisentermingeschäften oder Forfaitierung.


 

 


 

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