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Devisentermingeschäft

Geschäft zur Absicherung von Wechselkurs-Risiken im Außenhandel. Bei Devisentermingeschäften vereinbaren Kunde und Bank den € -Kurs, zu dem ein bestimmter Devisenbetrag zu einem späteren Termin von der Bank zu übernehmen bzw. auszuzahlen ist. Der beim Abschluss des Devisenterminkontraktes von der Bank genannte Kurs ist endgültig; spätere Kursveränderungen gehen nicht mehr zu Lasten des Kunden, der somit eine sichere Kalkulationsbasis erhält. Ebenso wie ihre Außenhandelskunden wollen und können jedoch auch die Banken keine Kursrisiken größeren Ausmaßes tragen. Sie müssen deshalb stets zwischen den von ihnen übernommenen Verpflichtungen zur Abnahme bzw. Überlassung von Devisen betragsmäßig und nach der Frist eine möglichst weitgehende Übereinstimmung herbeiführen. Nur in dem Umfang wie dieser Ausgleich zwischen Liefer- und Abnahmeverpflichtung nicht gelingt, entsteht für die Bank überhaupt ein Risiko, Devisentermingeschäft h. eine sogenannte „ offene Position". Durch den Grundsatz I a des Bundesauf-"sichtsamtes für das Kreditwesen sind diese „ offenen Positionen" betragsmäßig und nach der Zeitdifferenz auf einen bestimmten Prozentsatz des haftenden Eigenkapitals einer Bank begrenzt worden.

 Devisenmarkt, Swappolitik.

 

 


 

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