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Forfaitierung

Spezielle Form der Außenhandelsfinanzierung. Bei der Forfaitierung kauft z. B. eine Bank später fällig werdende Forderungen aus Warenlieferungen gegen entsprechende Sicherheiten, z. B. Garantie (Aval) einer ausländischen Bank, von einem Exporteur an und verzichtet dabei gleichzeitig auf einen Rückgriff auf den Verkäufer der Forderung oder andere vorherige Forderungseigentümer. Abtretung.





1. Charakterisierung und Merkmale: Die Forfaitierung ist neben dem   Factoring eine Form des For­derungsverkaufs, die insbesondere bei Exportgeschäften Anwendung findet: Die Exporteure verkaufen mittel- bis langfristigen Exportforderungen ä forfait, d.h. mit Überwälzung der Forderungsrisiken an Forfaiteure (Banken). Echte Forfaitierung liegt bei vorbehaltloser Übernahme aller mit der angekauften Exportforderung verbundenen Risiken (d.h. Übernahme des   Delkredererisikos, der  politischen Risiken und des   Wechselkursrisikos bei Fremdwährungsforderungen) durch den Forfaiteur vor. Die maximale Laufzeit ankauffähiger Exportforderungen ist wegen des politischen Risikos abhängig von jenem Land, in dem der Importeur bzw. die für die Zahlung haftende Bank den Sitz hat. Die Forfaiteure kaufen sowohl Euro-Exportforderungen als auch Fremdwährungs-Exportforderungen an. Der Mindest­betrag (die Höhe einer vom Importeur zu zahlenden Rate) sollte nicht unter 30.000 Euro bzw. Fremd­währungsgegenwert liegen. Die Forfaitierungskosten beruhen i.d.R. auf internationalen Zinssätzen, wie z.B.   LIBOR oder   EURIBOR zuzüglich einer Risikoprämie für die forfaitierende Bank. Die Risi­koprämie ist gestaffelt nach Importländern, nach Laufzeiten der anzukaufenden Exportforderungen sowie nach weiteren Kriterien, die das Risiko der forfaitierenden Bank beeinflussen.
2. Sicherheiten zugunsten des Forfaiteurs: Neben den Zahlungsansprüchen an den Importeur sind für den forderungsankaufenden Forfaiteur i.A. weitere Sicherheiten bestellt:
(1) Die zu forfaitierenden Ex­portforderungen sind meistens durch eine Zahlungsgarantie o.Ä. der Importeurbank bzw. einer anderen als solvent geltenden Bank abgesichert.
(2) Sofern der Exporteur für die zu forfaitierende Exportforde­rung eine  Hermes-Deckung oder anderweitigen Versicherungsschutz erlangt hat, sind die Ansprüche an den Forfaiteur abzutreten.
(3) Der forderungsverkaufende Exporteur haftet weiterhin für den rechtli­chen Bestand der verkauften Exportforderung.
3. Funktionen der Forfaitierung: Die Forfaitierung umfasst aus der Sicht des forderungsverkaufenden Exporteurs eine Finanzierungsfunktion, eine Sicherungsfunktion sowie diverse Dienstleistungsfunktio­nen. Die Finanzierungsfunktion eröffnet dem forderungsverkaufenden Exporteur einen sofortigen und hohen Liquiditätszufluss, zumal die Forfaiteure Exportforderungen i.d.R. einschliesslich der den Ab­nehmern (Importeuren) in Rechnung gestellten Zinsen ankaufen (Abnehmerzinsen) ankaufen. Im Rahmen der Sicherungsfunktion übernehmen Forfaiteure i.d.R. alle mit einer Exportforderung verbun­denen wirtschaftlichen und politischen Risiken sowie bei Fremdwährungsforderungen auch das Wech­selkursrisiko. Die Dienstleistungsfunktionen der Forfaiteure umfassen die Beratung des Exporteurs vor und bei Abschluss des Exportvertrags sowie Hilfestellungen bei der Risikoanalyse, die Einholung von Auskünften usw.

(franz. ä forfait: in Bausch und Bogen) ist der regreßlose Ankauf/Verkauf von mittel- bis langfristigen Wechselforderungen im Bin­nen- oder Außenhandel (Absatzfinanzie­rung). Es handelt sich fast immer um die Wechselfinanzierung eines Auslandsge­schäfts, in Ausnahmefällen jedoch auch von Buchforderungen oder sogar Akkreditiven.

Verkauf einer Forderung oder eines ausländischen Finanzierungstitels, z.B. Wechsel , den der Exporteur aus dem Exportgeschäft erhalten hat, i.d.R. an ein Kreditinstitut oder spezialisiertes Finanzierungsinstitut. I.Ggs. zu bestimmten Formen des Factoring hat die Bank kein Rückgriffsrecht gegen den Verkäufer; der Forderungsverkauf erfolgt also "à forfait", d.h. in Bausch und Bogen. Der Gegenwert wird unter Abzug der bis zum Fälligkeitstag anfallenden Zinsen sofort ausbezahlt. F. dient der Refinanzierung des Exporteurs. Deutsche Banken bevorzugen die Direktfinanzierung des inländischen Exporteurs, wenn sie das Risiko bezüglich der Bonität des ausländischen Partners oder infolge länderspezifischer Bestimmungen sehr hoch einschätzen. F. gewinnt bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften international wie auch in der Bundesrepublik immer mehr an Bedeutung.

 

 


 

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