Maßsteuer
Mit dem Begriff sind direkte Steuern wie z.B. die Einkommensteuer gemeint, deren Überwälzung nur schwer gelingt. Die Nichtüberwälzbarkeit (keine oder geringe Inzidenz) bestimmt den Begriffsinhalt auch gegenüber dem Gegenbegriff der Marktsteuer , bei der die Überwälzung gelingt oder zumindest beabsichtigt ist.
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