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Marktsteuer

die in der Finanzwissenschaft als indirekte Steuern bezeichneten Verkehr - und Verbrauchsteuern , deren Überwälzung im Preis i.d.R. gelingt. Bei der M. sind also Steuerzahler und Steuerdestinatar nicht identisch (Steuerträger). I. Ggs. dazu die Maßsteuer , bei der (es handelt sich um direkte Steuern wie z.B. die Einkommensteuer) die Überwälzbarkeit gering ist. Begriffliches Unterscheidungsmerkmal von M. und Maßsteuer ist die Inzidenz.

 

 


 

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