Monatsgeld
1. i.e.S. und i.d.R. Zentralbankguthaben (Geldarten), die zwischen Banken auf dem Geldmarkt der Bundesrepublik, hier Termingeldmarkt, mit einer Fristigkeit von einem Monat zum Ausgleich von Liquiditätsspannungen (Liquidität) bei Banken gehandelt werden. In geringem Umfang sind seit 1967 auch Nichtbanken, wie vor allem große Industriefirmen beteiligt.
2. Verbindlichkeiten der Banken gegenüber ihren Kunden, für die eine Festlegungsfrist von einem Monat vereinbart wurde (Einlagen).
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