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Namensaktie

 Aktie, die auf den Namen des Aktionärs lautet. Sie wird durch Indossament übertragen und ist daher ein Orderpapier . Die namentlich bezeichneten Aktionäre sind im Aktienbuch einzutragen. In bestimmten Fällen ist die Ausgabe von N. vorgeschrieben, so z.B. dann, wenn die Einlage noch nicht voll geleistet ist (§10 II AktG).

 

 


 

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Nash-Cournot-Gleichgewicht