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Pflichtprüfungen

i. Ggs. zur freiwilligen Prüfung werden unter P. in erster Linie gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen verstanden, die durch unabhängige Abschlußprüfer durchgeführt werden müssen. Die wichtigsten P. sind:
1. Periodische Prüfungen: a) Rechtsformbezogene P. Prüfung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften (nach §§316-324 HGB), von Genossenschaften (nach §§53-64c Genossenschaftsgesetz) und von Unternehmen mit anderer Rechtsform (nach § 6 PublG). b) Branchenbezogene P. Prüfung des Jahresabschlusses bei Kreditinstituten, bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, bei kommunalen Krankenhäusern, Depotprüfungen bei Kreditinstituten, Prüfung der Einhaltung der Verpflichtungen bei Maklern, Darlehens- und Anlagevermittlern, Bauträgern und Baubetreuern.
2. Aperiodische Prüfungen: Gründungsprüfung, Nachgründungsprüfung.

 

 


 

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