Pflegeversicherung
In der Gesundheitswirtschaft: nursing insurance
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern und Pflegebedürftigen trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind zugleich in die soziale Pflegeversicherung einbezogen, Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Träger der Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden nach einem einheitlichen Beitragssatz von 1,7 Prozent (Stand: 2007) bemessen. Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Zum 1. Januar 2005 wurde in der Pflegeversicherung ein Zusatzbeitrag eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt erhöhte sich der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres um 0,25 Beitragssatzpunkte. Davon ausgenommen waren vor dem 1. Januar 1940 Geborene. Der Beitragszuschlag ist vom Mitglied allein zu tragen.
Die Pflegeversicherten haben u.a. Anspruch auf Dienst-, Geld- und Sachleistungen, insbesondere im Rahmen der häuslichen Pflege, z.B. Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen sowie Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, außerdem Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeit- und vollstationäre Pflege.
Art und Umfang der Leistungen richten sich u.a. nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, die durch Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung festgestellt wird. Für alle Leistungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, d.h. die Leistungen müssen wirksam sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.Die Pflegepersonen (in der Regel pflegende Angehörige) sind durch die Pflegeversicherung sozial abgesichert. So sind sie ab einem bestimmten zeitlichen Pflegeumfang rentenversichert. Die Beiträge zahlen die Pflegekassen. Außerdem besteht Unfallversicherungsschutz während der pflegerischen Tätigkeit.
Der demografische Wandel bringt die Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung ins Wanken, auch im Hinblick auf bekannte Leistungsdefizite ist eine Pflegeversicherungsreform unumgänglich. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat bereits einige der Forderungen aus dem Koalitionsvertrag vom November 2005 an eine Pflegeversicherungsreform erfüllt. Die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Pflege wurde auf Dauer der Pflegeversicherung zugewiesen.
Seit April 2007 können Pflegeeinrichtungen Vertragspartner im Rahmen der Integrierten Versorgung sein. Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich hängt bei stationärer Pflege nicht vom Grad der Rehabilitationsfähigkeit ab. In stationären Pflegeeinrichtungen werden auch mobile geriatrische Rehabilitation,häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung bei besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege undspezialisierte ambulante Palliativversorgung erbracht.§ 2 SGB VII, SGB XI
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