Prozeßpolitik
In der Sozialen Marktwirtschaft besitzt die Ordnungspolitik Priorität vor der Prozeßpolitik Die P. spielt eine "subsidiäre" Rolle: Aus Gründen der ökonomischen Vernunft und der politischen Durchsetzbarkeit kann es unmöglich sein, den gesamtwirtschaftlichen Datenkranz für die einzelwirtschaftliche Aktivität so zu gestalten (Rahmen-, Grundlagen- und Strukturpolitik), daß bereits durch ordnungspolitische Maßnahmen allein die gewünschte Funktionsfähigkeit des Marktes erreicht wird. Dann muß der Staat durch prozeßpolitische Eingriffe versuchen, Ergebnisse durchzusetzen "als ob Wettbewerb herrschen würde". Zusammen mit den ordnungspolitischen Grundsätzen ist ein "Eingriffssystem aus einem Guß" zu gestalten. Die mit dem StabG verbundene Globalsteuerung versucht dies durch eine Arbeitsteilung zu realisieren: Die kurzfristige Steuerung der Makrorelationen (Makroökonomik) erfolgt durch staatliche Eingriffe (P.) nach gesamtwirtschaftlichen Zielen, die Steuerung der Mikrorelationen (Mikroökonomik) bleibt dem Wettbewerb auf dem Markt überlassen. Theorie der Wirtschaftspolitik.
|