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Seigniorage

mit S. wurde ursprünglich der Münzgewinn bezeichnet, der dem Inhaber eines Münzrechts (meist dem jeweiligen Fürsten) aus der Differenz zwischen Prägekosten und Nennwert der in Umlauf gebrachten Geldstücke zufiel. Bei stoffwertlosem Papiergeld (Banknoten) ist diese Differenz erheblich größer, da die Herstellungskosten hier nur einen Bruchteil des Nennwertes ausmachen. Auch wenn der Münzgewinn i.e.S.  nämlich die Erträge des gesetzlichen Münzregals in der Bundesrepublik dem Finanzminister zustehen, läßt sich der sehr viel größere Geldschöpfungsgewinn des Notenumlaufs im weiteren Sinn auch als Münzgewinn bezeichnen. Dieser Notenbankgewinn ist die S. Bei den bestehenden Geldverfassungen westlicher Staaten ist Seigniorage unvermeidlich und ist eine neben anderen Ursachen hoher Gewinnabführungen der Bundesbank an den Fiskus.

 

 


 

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