Steuerfindung
bezeichnet die Suche nach und Anknüpfung an hinreichend abgrenzbare und erfaßbare Tatbestände für eine Besteuerung. Angesichts der historisch gewachsenen Steuererfassungen, die zudem große gesellschaftliche Änderungen überdauern, scheinen dem Erfindergeist keine Grenzen gesetzt zu sein, denn es wurden bisher Institutionen (Vereinssteuern), Personen (Einkommensteuer), Vermögensgegenstände (Grundsteuern) bestimmte Arten von Ausgaben (Verbrauchsteuern), äußere Merkmale bestimmter Gegenstände (Türen, Fenster), Leistungs - oder Geldströme des Kreislaufs (Gewinne, Investitionen) u.a. besteuert. Das bisherige Vorgehen bei der S. widerspricht einem systembildenden Ordnungsprinzip.
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