stille Rücklagen
1. siehe stille Reserven.
2. werden als stille Reserven die Gewinne bezeichnet, die sich aus der niedrigeren Bewertung von Vorräten und i.d.R. bereits im Folgejahr durch ihre Auflösung ergeben. Demgegenüber werden als siehe auch die Positionen der Bilanz bezeichnet, die sich aus dem Ansatz zu hoher Abschreibungen und erst nach Beendigung der Abschreibungsperioden ergeben, wobei die Anlage noch genutzt wird. Diese Begriffsverwendung ist gegenüber
1. nur nach der Frist zu unterscheiden und willkürlich.
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