Substanzsteuer
siehe unter Bestandsteuer Steuern, die an das Vorhandensein eines Vermögensbestandes anknüpfen. Dies sind die Vermögensteuer, die Gewerbekapitalsteuer, die Grundsteuer, die Erbschaftsteuer, letztlich auch die Kraftfahrzeugsteuer und die Lastenausgleichsabgaben (letztmalig 1979). Für das Unternehmen besitzen die S. aufgrund ihrer Loslösung vom betrieblichen Erfolg (Betriebsergebnis) Fixkostencharakter, der in Rezessionen (Konjunkturtheorie) besonders stark in Erscheinung tritt.
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