Vorruhestandsgeld
flexible Altersgrenze Nach dem Gesetz über eine Vorruhestandsregelung für Arbeitnehmer, das am
1. Mai 1984 in Kraft trat, können Arbeitnehmer, die in den Jahren 1984 bis 1988 58 Jahre alt werden oder bereits älter sind, vorzeitig in den Ruhestand gehen. Der Arbeitgeber zahlt aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Einzelvereinbarung das sog. V. an freiwillig ausscheidende ältere Arbeitnehmer. Kommt es zu einer Wiederbesetzung der Stelle, gewährt die Bundesanstalt für Arbeit dem Arbeitgeber einen Zuschuß zum V. Das V. muß mindestens 65% des bisherigen Bruttoentgelts betragen. In den meisten Fällen lag es tatsächlich zwischen 75 und 80%. Das V. wird bis zum möglichen Rentenbeginn bezahlt. Das Vorruhestandsgesetz war bis zum 31.12.1988 terminiert. Es hat eine Erleichterung für den Arbeitsmarkt gebracht.
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