Fixkosten
Kosten für die Bereitstellung der betrieblichen Infrastruktur, die unabhängig von der jeweiligen Ausbringung bzw. Auslastung in konstanter Höhe pro Periode anfallen, z.B. kalkulatorische Abschreibungen oder Zinsen. Fix sind Kosten, die innerhalb eines bestimmten, vorgegebenen Zeithorizonts aufgrund vertraglicher oder faktischer Bindungen nicht abbaubar sind, z.B. aufgrund von Arbeits-, Kreditoder Lieferverträgen. Aus dem Anteil der Fixkosten an den Gesamtkosten des Betriebs ergibt sich seine Flexibilität gegenüber Nachfrageschwankungen (sog. operating leverage). Siehe auch Kostenstellenrechnung und Kostenartenrechnung, jeweils mit Literaturangaben.
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