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Fixkosten

Kosten für die Bereitstellung der betrieblichen Infrastruktur, die unabhängig von der jeweiligen Aus­bringung bzw. Auslastung in konstanter Höhe pro Periode anfallen, z.B. kalkulatorische Abschreibun­gen oder Zinsen. Fix sind Kosten, die innerhalb eines bestimmten, vorgegebenen Zeithorizonts auf­grund vertraglicher oder faktischer Bindungen nicht abbaubar sind, z.B. aufgrund von Arbeits-, Kredit­oder Lieferverträgen. Aus dem Anteil der Fixkosten an den Gesamtkosten des Betriebs ergibt sich seine Flexibilität gegenüber Nachfrageschwankungen (sog. operating leverage). Siehe auch  Kostenstellenrechnung und  Kostenartenrechnung, jeweils mit Literaturangaben.

 

 


 

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