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agglomerative Marktspaltung

siehe unter vertikale Marktspaltung Form der Preisdiskriminierung im Monopol zur Ausnutzung der Konsumentenrente. I. Ggs. zur deglomerativen Marktspaltung werden auf bereits existierenden Teilmärkten die Preise so gesetzt, daß der insgesamt erzielbare Gewinn maximal (Gewinnmaximierung) wird. Dies tritt ein, wenn die einheitlichen Grenzkosten (Kosten) gleich den Grenzerlösen (Erlös) auf den Teilmärkten sind. Siehe auch Produktpreisbildung.

 

 


 

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