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Aufwand

 Ausgaben einer Unternehmung (Betrieb, I.,
2.) für den Ge- und Verbrauch aller Wirtschaftsgüter (Gut) in einer Periode. Gemeinsam mit dem Ertrag dienen sie in der Gewinn- und Verlustrechnung der Ermittlung des tatsächlichen Wirtschaftserfolges (Gewinn oder Verlust) einer Unternehmung. A. mindert das Vermögen . Wenn sich Ausgaben und A. in einer Periode entsprechen, z.B. Kauf und Verbrauch von Rohstoffen in derselben Periode, liegen A.-sausgaben vor. Ggs. hierzu wären in der Vorperiode bezahlte und in der laufenden Periode dem Lager entnommene Rohstoffe oder Zugang von Rohstoffen ohne Verbrauch in der laufenden Periode (neutrale Ausgaben). A. sind somit periodisch abgegrenzte Ausgaben für Wirtschaftsgüter. Die Kategorien A. und Ausgaben betreffen die Finanzbuchhaltung ; grenzt man weiter ab, kommt man zum Begriff der Kosten , die in den Bereich der Betriebsabrechnung gehören. Bei Übereinstimmung von Kosten und Aufwand, z.B. Lohnzahlungen, wird vom Zweck.-A. oder Grundkosten gesprochen. A., der nicht Zweck.-A. ist, wird als neutraler A. bezeichnet und ist entweder zweckfremder A., z.B. für betriebsfremde Grundstücke, oder außergewöhnlicher A., z.B. Aufwendungen zur Schadensbeseitigung durch Explosion einer nicht ausreichend versicherten Produktionsanlage, oder auch periodenfremder A. im Falle einer Steuernachzahlung.

 

 


 

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