Bilanzmanipulationen
(creative accounting)
Der Gesetzgeber gewährt in der Handelsbilanz und in geringerem Umfang in der Steuerbilanz Bilanzierungswahlrechte und Bewertungsspielräume. Bilanzmanipulation beginnt dann, wenn der gesetzlich zulässige Spielraum für bilanzpolitische Maßnahmen überschritten und Bilanzen manipuliert werden. Banken, Lieferanten, Kunden, Anteilseigner und das Finanzamt können durch eine kaufmännische Bilanz, die die Vermögenslage und die Finanzverhältnisse falsch darstellt, zu Fehlentscheidungen verleitet werden. Die kaufmännische Bilanz ist für Außenstehende die wichtigste Informationsquelle über ein Unternehmen.
Eine Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht sowie eine spätere Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sind Straftatbestände. Wer aufgrund gefälschter oder unvollständiger Bilanzen, Vermögensübersichten sowie Gewinn- und Verlustrechnungen einen Kredit erlangt, erfüllt den Tatbestand des Kreditbetruges. Der Kreditbetrug ist ein Straftatbestand. Urkundenunterdrückung liegt vor, wenn der Unternehmer seine Buchführung vernichtet. Diese hat als Urkunde eine Beweisfunktion.
Der Tatbestand des Computerbetruges ist gegeben, wenn jemand vermögensrechtliche Vorteile erlangt durch die Manipulation bei der Eingabe von Daten, oder dies in der Verarbeitungsphase durch ein bestimmtes Programm erfolgt. Computerbetrug wird mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bestraft.
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