Buchkredit
unverbriefter, sich aus dem laufenden Geschäftsverkehr ergebender Kredit, der formlos eingeräumt wird und nur in den Handelsbüchern eines Betriebes oder Bankerscheint, z.B. von der Bank dem Kunden zugestandener Kontokorrentkredit , vom Produzenten dem Abnehmer gewährter Lieferantenkredit, geliehene Zentralbankguthaben (Geldarten) erheblicher Größenordnung zwischen inländischen Banken. Ggs. ist der besonders vereinbarte oder an besondere Formen gebundene Kredit, z.B. Akzeptkredit.
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