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1. i.w.S. Gegenstand, der einen Sachverhalt oder Tatsache rechtlich erweist.
2. i.e.S. siehe Urkunde: Beweisstück i.Ggs. zum konkreten Gegenstand in Gestalt eines förmlich oder formlos verbrieften Rechtsaktes.
3. über Warensendung ausgestelltes Papier, auch siehe Urkunde, das den ordnungsgemäßen Besitzer zum Empfang der Ware gegen die D. berechtigt. I.d.R. geht das Eigentum an der Ware auf den Käufer über, sobald dieser in den Besitz der D. gelangt (Kasse gegen D.). Im Auslandsgeschäft wird häufig eine Bank eingeschaltet, s. Akkreditiv , Rembourskredit . Hauptsächlich vorkommende D. sind: bahnamtlich abgestempelter Duplikatfrachtbrief, Faktura , Versicherungsschein, Konnossement , Ursprungsschein.

 

 


 

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