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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

  1957 auf der Grundlage der Römischen Verträge von Frankreich, Beneluxstaaten, Bundesrepublik Deutschland, Italien gegründete überregionale Wirtschaftsgemeinschaft, zwischenzeitlich durch den Beitritt Großbritanniens, Irlands, Dänemarks, Griechenlands, Spaniens und Portugals ausgeweitet. 1967 mit der  Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl sowie der  Europäischen Atomgemeinschaft zu Europäische Gemeinschaften (EG) fusioniert. Zentrales Element ist die 1968 vorzeitig realisierte Zollunion mit beseitigten Binnenzöllen und Mengenbeschränkungen sowie gemeinsamem Zolltarif gegenüber Drittländern. Die nationalen Wirtschaftspolitiken werden durch Konsultationen, Konferenzen der Wirtschafts- und Finanzminister und Zusammenarbeit der Zentralbanken koordiniert, was sich in einer Harmonisierung der gesamtwirtschaftlichen Ziele und Angleichung der Konjunkturschwankungen (Konjunkturtheorie) äußert. Mit vielen Staaten bestehen Assoziierungsverträge, die handelspolitische Erleichterungen gewähren, so z.B. mit den AKP -Staaten durch die Abkommen von Lomé oder seit 1971 mit allen Entwicklungsländern. Über den Europäischen Entwicklungsfonds werden Finanzhilfen gewährt. Trotz bedeutender Fortschritte in Handelsliberalisierung, Freizügigkeit für Arbeitskräfte und Produktionsfaktoren , Verbesserung der regionalen Strukturunterschiede, Harmonisierung des Steuersystems (Einführung einer Mehrwertsteuer) oder des 1972 eingeführten Europäischen Währungsverbundes (Schlange) sowie des 1978 beschlossenen Systems währungspolitischer Zusammenarbeit (EWS) konnte die im Werner-Plan vorgesehene Wirtschafts- und Währungsunion nicht verwirklicht werden. Partielle Rückschritte (Ausscheren Frankreichs 1974 aus dem Blockfloating (Floating), nationale Energiepolitik Frankreichs, italienische Wirtschaftskrise) sind zu konstatieren und bis etwa Mitte der achtziger Jahre ein allgemeines Stagnieren der Integration. Mit der 1986 in Luxemburg unterzeichneten "Einheitlichen Europäischen Akte" wurde zum ersten Mal das Ziel der Wirtschafts- und Währungsunion im EWG-Vertrag angesprochen und die Voraussetzung für weitere Fortschritte gelegt, so die Vollendung des Binnenmarktes ab 1993. S. auch EG , hier: Wirtschaft und Währung.

 

 


 

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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
 
Europäische Zahlungsunion (EZU)