A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Integration

in der Wirtschaftswissenschaft :
1. als Prozeß: a) Einigung von Teilbereichen zu einem ökonomischen Ganzen, z.B. rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenschluß mehrerer Unternehmen (Kartell, Konzern); b) Maßnahmen zum Abbau von Behinderungen eines freien Wirtschaftsverkehrs;
2. als Zustand: regionaler Wirtschaftsbereich ohne Handelshemmnisse. Allgemein werden folgende I.-stufen unterschieden: Präferenzzone: auf eingeführten:Gütern aus Mitgliedsländern liegen geringere Zölle (Zolltheorie,
1.) als aus Drittländern; Freihandelszone ; Zollunion (Zolltheorie ,
4.); gemeinsamer Markt: Erweiterung der Zollunion und unbeschränkte Mobilität der  Produktionsfaktoren , z.B. EG ; Wirtschaftsunion: Ausweitung des gemeinsamen Marktes und Harmonisierung der nationalen Wirtschaftspolitiken (Theorie der Wirtschaftspolitik), z.B. auch EG; vollständige ökonomische I., in der die Harmonisierung der nationalen Wirtschaftspolitiken vollzogen ist mit supranationalen und zu bindenden Entscheidungen befugten Behörden. In der Wirtschaftswissenschaft werden die von der I. ausgehenden Effekte auf die Wohlfahrt des I.-sraumes analysiert. In der Rechtswissenschaft: die ständige Selbstverwirklichung des Staates als geistige Einheit oder auch supranationale Zusammenschlüsse (Völkerrecht).

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
intangibles
 
Integriertes Marketing