Integration
in der Wirtschaftswissenschaft :
1. als Prozeß: a) Einigung von Teilbereichen zu einem ökonomischen Ganzen, z.B. rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenschluß mehrerer Unternehmen (Kartell, Konzern); b) Maßnahmen zum Abbau von Behinderungen eines freien Wirtschaftsverkehrs;
2. als Zustand: regionaler Wirtschaftsbereich ohne Handelshemmnisse. Allgemein werden folgende I.-stufen unterschieden: Präferenzzone: auf eingeführten:Gütern aus Mitgliedsländern liegen geringere Zölle (Zolltheorie,
1.) als aus Drittländern; Freihandelszone ; Zollunion (Zolltheorie ,
4.); gemeinsamer Markt: Erweiterung der Zollunion und unbeschränkte Mobilität der Produktionsfaktoren , z.B. EG ; Wirtschaftsunion: Ausweitung des gemeinsamen Marktes und Harmonisierung der nationalen Wirtschaftspolitiken (Theorie der Wirtschaftspolitik), z.B. auch EG; vollständige ökonomische I., in der die Harmonisierung der nationalen Wirtschaftspolitiken vollzogen ist mit supranationalen und zu bindenden Entscheidungen befugten Behörden. In der Wirtschaftswissenschaft werden die von der I. ausgehenden Effekte auf die Wohlfahrt des I.-sraumes analysiert. In der Rechtswissenschaft: die ständige Selbstverwirklichung des Staates als geistige Einheit oder auch supranationale Zusammenschlüsse (Völkerrecht).
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