A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Finanzzuweisung

 Überweisung eines Geldbetrages zwischen Gebietskörperschaften :
1. im Finanzausgleich zwischen den Ländern zum Ausgleich ihrer Finanzkraft durch Ausgleichszuweisungen nach Maßgabe der Differenz zwischen Steuerkraftmeßzahl und Ausgleichsmeßzahl . Mittels Ausgleichszuweisungen soll die Steuerkraft auch der "ärmsten" Bundesländer auf mindestens 95% des Bundesdurchschnitts angehoben werden. Zur weiteren Minderung von Unterschieden der Finanzkraft leistet der Bund Ergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder. Sie betragen ab 1988  2% der Einnahmen aus der Umsatzsteuer .
2. im kommunalen Finanzausgleich vom Bundesland zu den Gemeinden zur Erhöhung der Finanzkraft der Gemeinden und Verringerung der Unterschiede zwischen ihnen allgemeine und zweckgebundene F. Allgemeine F. sind für die Gemeinde frei verfügbar; etwa 80% dieser entfallen auf Schlüsselzuweisungen . Zweckgebundene F. stehen Kommunen für bestimmte einzelne gemeindliche Aufgaben zur Verfügung. Darüber hinaus leisten die Länder noch sonstige allgemeine Zuweisungen bei besonderen Notlagen oder besonderen Belastungen sowie zusätzliche zweckgebundene Zuweisungen, z.B. für Straßenbau, Krankenhäuser.
3. sonstige F. des Bundes an die Länder oder Gemeinden, wie z.B. für besondere vom Bund veranlaßte Einrichtungen, die dort unmittelbar Mehrausgaben oder Mindereinnahmen verursachen (GG Art. 106
(8)).

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Finanzzoll
 
Firma