Steuerkraftmeßzahl
ermittelt im horizontalen Finanzausgleich die Finanzkraft eines Landes durch das potentielle, sog. reale Steueraufkommen. Die Gegenüberstellung von S. und Ausgleichsmeßzahl, die den Finanzbedarf anzeigt, ergibt die vom betreffenden Land zu leistende Ausgleichspflicht bzw. die Ausgleichsberechtigung.
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