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Fonds "Deutsche Einheit"

mit Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am
1. Juli 1990 geschaffenes Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung der Aufgaben der öffentlichen Hand in der DDR. Umfaßt bis 1994 115 Mrd EUR. Wird finanziert durch Kreditaufnahme (Kredit) des Fonds "Deutsche Einheit" (95 Mrd EUR), Zuweisungen des Bundes (20 Mrd EUR) bei der Übernahme des Schuldendienstes von Bund, Ländern und Gemeinden bis 25 Jahre. Wurde 1992 auf 146,3 Mrd EUR erhöht. Benötigt ab 1995 keine neuen Mittel, da neue Bundesländer in den regulären Finanzausgleich einbezogen werden.

 

 


 

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