Geldordnung
siehe unter Währungsordnung Teil der Wirtschaftsordnung, der alle Institutionen und Regeln des Geldwesens einer Volkswirtschaft (Wirtschaft) umfaßt. Die rechtliche Fixierung der G. ist die Geld- oder Währungsverfassung. Grundlegende Aufgabe der G. in einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Geldfunktionen als Voraussetzung für auf Wettbewerb beruhende Wirtschaftsaktivitäten.
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