Geregelter Freiverkehr
Marktsegment für den organisierten Börsenhandel (Börse) mit Wertpapieren ohne rechtlich gesichertes Fundament für den Anlegerschutz und mit weniger strengen gesetzlichen Auflagen für die gehandelten Papiere, der im Mai 1988 zusammen mit dem ungeregelten Freiverkehr anläßlich der Neuordnung des Wertpapierhandels in der Bundesrepublik zum Freiverkehr zusammengefaßt wurde.
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