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Geregelter Markt

in der Bundesrepublik seit Mai 1987 neugeschaffener Teilmarkt für den Handel mit Aktien, aber auch Genußscheinen , Kassenobligationen und Bankschuldverschreibungen (Schuldverschreibung). Als Teil der Reform des deutschen Kapitalmarktes ist er ein Kompromiß zwischen amtlichem Handel und Freiverkehr . G. fordert weniger strenge Auflagen für den Emittenten (Emission) als im amtlichen Handel, so z.B. hinsichtlich der Publizitätspflicht, und soll somit vor allem kleineren und mittelständischen Unternehmen (Betrieb, I.) kostengünstigen Zugang zur Beschaffung von Eigenkapital ermöglichen. Anlegern bietet er mehr Schutz als der Geregelte Freiverkehr, da Emittenten einen Börsenprospekt, zwar mit weniger umfassenden Angaben als im amtlichen Handel, vorlegen müssen. Grundsätzlich können alle nicht zum amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere am G. aufgenommen werden. Über die Zulassung entscheidet ein Ausschuß der jeweiligen Börse . Gemessen an der Zahl der gehandelten Werte sowie an den Neu-Emissionen zeigt der G. eine erfolgreiche Entwicklung. Ende 1990 waren 175 Unternehmen am G. notiert. Auch in verschiedenen europäischen Ländern mit einem zum G. vergleichbaren Teilmarkt wurde innovationsfreudigen (Innovation) Unternehmen eine ergiebige Quelle zur Eigenkapitalbeschaffung und dem nach Anlage suchenden Vermögen Alternativen geschaffen.

 

 


 

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