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Organisation
Einbehaltung und Ansammlung von Teilen des Gewinns einer Unternehmung (Betrieb, I.), die der Selbstfinanzierung dienen. Einbehaltene Gewinne einer Kapitalgesellschaft unterliegen der Körperschaftsteuer mit 50%.
Weitere Begriffe : Intensität der Produktion | Eigenkapitalanteil | Genussscheine
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