GmbH & Co KG
Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist und andere Rechtspersonen, i.d.R. die Gesellschafter der GmbH, Kommanditisten sind. Durch die Rechtsform wird Haftungsbeschränkung auf das Kapital der GmbH erreicht, obwohl sie eine Personengesellschaft ist. Steuerlicher Vorteil besteht darin, daß Gewinne der Kommanditisten nur der Einkommen -, nicht aber der Körperschaftsteuer unterliegen. Einer Initiative der Kommission der EG ist es bis jetzt nicht gelungen, GmbH & Co KG in das Bilanzrichtlinien-Gesetz einzubeziehen, so daß sie weder ihre Bilanzen veröffentlichen noch durch einen Abschlußprüfer testieren lassen müssen.
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