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Haushaltsprinzipien

siehe unter Budgetgrundsätze siehe unter Haushaltsgrundsätze die für einen Haushaltsplan geltenden Prinzipien, um sicher zu stellen, daß das in ihm formulierte politische und ökonomische Programm möglichst rational erfüllt werden kann. H. sind das Ergebnis praktischer Erfahrungen, z.T. finanzwirtschaftliche Verwaltungsmaximen, zuweilen verfassungsrechtlich verankert, aber auch Kontroll- und Sicherungsinstrumente. Sie lauten: Haushaltswahrheit, -klarheit, -genauigkeit, -ausgleich (Budgetausgleich), Öffentlichkeit, Jährlichkeit, Vorherigkeit, Vollständigkeit, Verbot der Zweckbindung (Non-Affektationsprinzip), Einheit des Budget , Spezialität der Haushaltsansätze, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die in der Bundesrepublik geltenden H. sind im Haushaltsgrundsätzegesetz enthalten und in der Bundeshaushaltsordnung näher angeführt.

 

 


 

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