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Investitionslenkung

staatliche Einflußnahme auf Realisierung oder Unterlassung von Investitionen privater Unternehmen (Betrieb, Investitionslenkung). In der Bundesrepublik gibt es keine I., außer der Einwirkung über Umweltschutzauflagen oder Förderung durch  Subventionen , da Investitionslenkung mit der marktwirtschaftlichen Ordnung (Wirtschaftsordnung, Soziale Marktwirtschaft) unvereinbar ist. Unternehmen treffen die Investitionsentscheidung aufgrund eigener Einschätzung zukünftiger Entwicklung auf eigenes Risiko. In der Bundesrepublik wurden unterschiedliche Formen der I. diskutiert, so im Godesberger Programm der SPD (1959); im Entwurf des Orientierungsrahmens der SPD für 1975 bis 1985 oder auch im DGB-Grundsatzprogramm 1963.

 

 


 

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