Kapitalverkehr
1. allg. Transaktionen von Kaufkraft durch Übertragung von Finanzaktiva. K. ist somit die Entstehung, Änderung oder Tilgung von Kreditbeziehungen (Kredit).
2. nur jene Transaktionen gem.
1. , die nicht direkt durch den Güterverkehr ausgelöst sind.
3. K. zwischen Gebietsansässigen (Inländern) und Ausländern. Dieser wird in der Kapitalverkehrsbilanz durch alle Änderungen von Beständen an kurz- und langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten von inländischen gegenüber ausländischen Wirtschaftssubjekten erfaßt. Siehe auch Zahlungsbilanz.
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