Konditionenkartell
aufgrund einer Anmeldung beim Bundeskartellamt nach dem GWB § 2 zugelassenes Kartell , das einheitliche Verkaufsbedingungen (Geschäfts-, Liefer-, Zahlungsbedingungen einschl. Skonti) praktiziert, ohne Preisabsprachen zu vereinbaren. Es soll die Markttransparenz und den Preiswettbewerb fördern.
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