LSP
Abk. für: Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten. Vorschriften über die Art und Weise der Preisbildung bei der Vergabe der öffentlichen Aufträge (vgl. PR 7/67 vom 12.12.1967 (BAnz Nr. 237) und PR 1/72 vom 6.3.1972 (BGBl. I 293)). In den L. sind geregelt: Geltungsbereich, Anforderungen an das Rechnungswesen, Mindestgliederungsschema für die Kalkulation des Selbstkostenpreises und insbesondere die Erfassung der sog. kalkulatorischen Kosten (Kosten) wie kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Abschreibungen (Abschreibung) u.a.
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