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Realsteuer

Sach- oder Objektsteuern, i. Ggs. zu den Personensteuern, deren Steuerobjekt eine natürliche od. juristische Person ist (Beispiele: Einkommensteuer , Körperschaftsteuer , Vermögensteuer). R. belastet dagegen eine Sache, ein Objekt. Zu den Steuerarten, die als R. bezeichnet werden, gehören die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.

 

 


 

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