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Einzelkosten

sind Kosten, die den betrieblichen Kostenträgern (Produkte, Dienstleistungen) eindeutig und unmittel­bar dem Anfall und der Höhe nach zugerechnet werden können (z.B. Roh- und Hilfsstoffe, Personal­einzelkosten). Einen Spezialfall stellen die   Sondereinzelkosten dar. Siehe auch  Kostenstellen­rechnung.

 Kosten, die auch bei einer engen Auslegung des Kostenverursachungsprinzips direkt auf die Unternehmensprodukte verrechnet werden können. E. bilden gegenüber den Gemeinkosten eine Kostengruppe, nach der in der Kostenartenrechnung bei der Vollkostenrechnung unterschieden wird. E. werden aus der Kostenartenrechnung direkt in die Kostenträgerrechnung (Kostenträger) übernommen.

 

 


 

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Einzelkaufleute und Personengesellschaften, Rechnungslegung
 
Einzelkostenrechnung