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			     Einzelkosten
			      sind Kosten, die den betrieblichen Kostenträgern (Produkte, Dienstleistungen) eindeutig und unmittelbar dem Anfall und der Höhe nach zugerechnet werden können (z.B. Roh- und Hilfsstoffe, Personaleinzelkosten). Einen Spezialfall stellen die   Sondereinzelkosten dar. Siehe auch  Kostenstellenrechnung.  
 
          Kosten, die auch bei einer engen Auslegung des Kostenverursachungsprinzips  direkt auf die Unternehmensprodukte verrechnet werden können. E. bilden gegenüber den Gemeinkosten eine Kostengruppe, nach der in der Kostenartenrechnung bei der Vollkostenrechnung unterschieden wird. E. werden aus der Kostenartenrechnung direkt in die Kostenträgerrechnung (Kostenträger) übernommen.  
			        
			        
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