Export
Die Vornahme von Exporten bildet die erste Stufe der Internationalisierungsstrategie. Export (Ausfuhr) bezeichnet (a) Waren und/oder Dienstleistungen, welche ins Ausland verbracht wurden, (b) das Ausfuhrgeschäft selbst (Außenhandelsgeschäft). Beim Erwerb von Vermögen im Ausland (Direktinvestitionen) handelt es sich um Kapitalexport. Von der Warenseite her spricht man von sichtbarem Export, bei Dienstleistungen von unsichtbarem Export. DerdirekteExportumfaßtinsb. Investitionsgüter (etwa Industrie-, Hafen- und Kraftwerksanlagen, Werkzeugmaschinen, Industriegüter zur Gestaltung der Infrastruktur). Daneben werden Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) infolge der zunehmenden Industrialisierung direkt exportiert. Der Kontakt mit den ausländischen Abnehmern wird selbst hergestellt. Auch die Vermittlung durch den überseeischen Importeur oder den Großhandel kommt in Betracht. Bei indirektem Export erfolgt der Absatz an den ausländischen Bezieher in erster Linie durch entsprechende Institutionen (Außenhandel, institutioneller). Der Ausfuhrhändler befaßt sich teils mit bestimmten Ländern oder Ländergruppen, für die er besondere Erfahrung und Beziehungen besitzt, teils mit dem Export spezieller Industrieerzeugnisse und zum nicht geringen Teil auch mit dem Export verschiedenster Waren.
1. Verkauf von Gütern durch Inländer , der das Volkseinkommen erhöht und in der Zahlungsbilanz zu Deviseneinnahmen (Devisen) führt. Ist Komponente der gesamtwirtschaftlichen Güternachfrage . Entwicklung des E. für die Bundesrepublik in Mrd EUR: 1965: 91 1985: 680 1970: 145 1990: 873 1975: 247 1991: 897 1980: 438 1994: 942,3
2. Kapitaltransaktionen, die zu einer Zunahme des Geldvermögens von Inländern außer der Zentralbank gegenüber Ausländern führen und in der Zahlungsbilanz unter der Kapitalverkehrsbilanz erfaßt werden.
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