Kostenstelle
Als Kostenstellen werden betriebliche Teilbereiche bezeichnet, die kostenrechnerisch selbständig abgerechnet werden. Ihre Bildung geschieht nach folgenden Grundsätzen:
(1) Die Kostenstelleneinteilung muss die Betriebsorganisation zur Gänze abdecken, d.h. vollständig sein. Sie erfolgt deshalb i.d.R. entsprechend den betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Logistik, Fertigung, Vertrieb, Verwaltung.
(2) Die Einteilung muss zudem eine zweifelsfreie Zuordnung der Kosten zu den Kostenstellen gewährleisten.
(3) Die gebildeten Kostenstellen sollen selbständige Verantwortungsbereiche darstellen, d.h. der Kostenstellenleiter soll verantwortlich für die Höhe des Kostenaufkommens sein, um eine sachgerechte, individuelle Zielvereinbarung über die Kostenplanung und Kostenkontrolle (sog. Budgetierung) zuzulassen.
(4) In einer Kostenstelle sollen einheitliche Massgrössen der Kostenverursachung (Bezugsgrössen) verwendet werden (z.B. Stundensätze, räumliche Grössen), so dass eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten erfolgen kann.
(5) Aus Gründen der Praktikabilität sollen die Kostenstellen zudem räumliche Einheiten (Gebäude, Hallen, Werke, Filialen) darstellen. Siehe auch Kostenstellenrechnung und Kostenartenrechnung, jeweils mit Literaturangaben.
Literatur: Graumann, M.: Kostenrechnung und Kostenmanagement, 3. Aufl., Wiesbaden 2004.
in der Betriebsabrechnung, hier in der Kostenstellenrechnung Ort der Kostenentstehung. In der Praxis werden K. meistens nach Funktions- bzw. Verantwortungsbereichen gebildet, z.B. Allgemeiner Bereich, Material-, Fertigungs-, Vertriebs- und Verwaltungsbereich. K. müssen eindeutig abgegrenzt, exakt auf die Kostenverursachung zugeordnet und nur soweit differenziert sein, wie dies wirtschaftlich zu rechtfertigen ist. Allg. wird nach fertigungstechnischem Gesichtspunkt unterschieden: Haupt-, Neben- und Hilfs-K.
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