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Kostenstelle

Als Kostenstellen werden betriebliche Teilbereiche bezeichnet, die kostenrechnerisch selbständig abge­rechnet werden. Ihre Bildung geschieht nach folgenden Grundsätzen:
(1) Die Kostenstelleneinteilung muss die Be­triebsorganisation zur Gänze abdecken, d.h. vollständig sein. Sie erfolgt deshalb i.d.R. entsprechend den betrieblichen Funktionen wie Beschaffung, Logistik, Fertigung, Vertrieb, Verwaltung.
(2) Die Ein­teilung muss zudem eine zweifelsfreie Zuordnung der Kosten zu den Kostenstellen gewährleisten.
(3) Die gebildeten Kostenstellen sollen selbständige Verantwortungsbereiche darstellen, d.h. der Kosten­stellenleiter soll verantwortlich für die Höhe des Kostenaufkommens sein, um eine sachgerechte, indi­viduelle Zielvereinbarung über die Kostenplanung und Kostenkontrolle (sog.   Budgetierung) zuzu­lassen.
(4) In einer Kostenstelle sollen einheitliche Massgrössen der Kostenverursachung (Bezugsgrössen) verwendet werden (z.B. Stundensätze, räumliche Grössen), so dass eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten erfolgen kann.
(5) Aus Gründen der Praktikabilität sollen die Kostenstellen zu­dem räumliche Einheiten (Gebäude, Hallen, Werke, Filialen) darstellen. Siehe auch   Kostenstellenrechnung und   Kostenartenrechnung, jeweils mit   Literaturangaben.

Literatur: Graumann, M.: Kostenrechnung und Kostenmanagement, 3. Aufl., Wiesbaden 2004.

in der Betriebsabrechnung, hier in der Kostenstellenrechnung Ort der Kostenentstehung. In der Praxis werden K. meistens nach Funktions- bzw. Verantwortungsbereichen gebildet, z.B. Allgemeiner Bereich, Material-, Fertigungs-, Vertriebs- und Verwaltungsbereich. K. müssen eindeutig abgegrenzt, exakt auf die Kostenverursachung zugeordnet und nur soweit differenziert sein, wie dies wirtschaftlich zu rechtfertigen ist. Allg. wird nach fertigungstechnischem Gesichtspunkt unterschieden: Haupt-, Neben- und Hilfs-K.

 

 


 

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Kostenstellen, Kostenstellenrechnung