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Kostenstellen, Kostenstellenrechnung


Inhaltsübersicht
I. Vorbemerkungen
II. Wichtigste Rechnungsziele der Kostenstellenrechnung
III. Bildung und Gruppierung von Kostenstellen
IV. Verteilungsprobleme der Kostenstellenrechnung und BAB

I. Vorbemerkungen


In traditionellen, endprodukt- bzw. absatzleistungsorientierten Kostenrechnungssystemen kommt der Kostenstellenrechnung die grundsätzliche Aufgabe zu, für die in der Kostenartenrechnung erfassten, jedoch den Kostenträgern nicht direkt zurechenbaren realisierten (geplanten) (Kostenträger-)Gemeinkosten aufzuzeigen, an welchen Orten bzw. innerhalb welcher Partialprozesse sich der Güterverzehr vollzogen hat (vollziehen wird). Damit sind Kostenstellen wichtige Kalkulationsobjekte der Kostenrechnung. Dies erfordert eine Einteilung der bezüglich der Kostenverursachung heterogenen Gesamtunternehmung in einzelne Abrechnungsbezirke, wobei ein rechnungsmäßig abgegrenzter Bezirk als Kostenstelle bezeichnet wird (vgl. Schweitzer, M./Küpper, H.-U.  1998, S. 126). Im Rahmen der Gestaltung der Kostenstellenrechnung sind u.a. folgende Entscheidungen zu treffen:

-

Kostenstellenbildung, insbes. hinsichtlich Art und Tiefe;

-

Gestaltung der Verteilung der (Kostenträger-) Gemeinkosten auf Kostenstellen und der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung;

-

Gestaltung der kostenstellenbezogenen Kostenplanung und Kostenkontrolle in Systemen der Plankostenrechnung.


Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Kostenstellenrechnung lassen sich abgesehen von der Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit jedoch kaum allgemeingültige Aussagen treffen, vielmehr hängt diese von den verfolgten Rechnungszielen und damit vom verwendeten Kostenrechnungssystem ab, wobei zwischen den o.g. Entscheidungen vielfältige Interdependenzen bestehen.
Auf Weiterentwicklungen der traditionellen Kostenstellenrechnung in Reaktion auf starke Änderungen unternehmerischer Umweltbedingungen und den daraus resultierenden geänderten Informationserfordernissen etwa in Gestalt neuer Kalkulationsobjekte (Prozess- statt Kostenstellenorientierung) kann hier nur hingewiesen werden. Unterscheiden lassen sich funktionsspezifizierende und -übergreifende Kosteninformationen, die jeweils spezifische Erweiterungen oder auch grundsätzliche Änderungen der traditionellen, funktionsorientierten Kostenstellenrechnung erfordern (vgl. Kloock, J./Sieben, G./Schildbach, T.  1999, S. 125 ff.).

II. Wichtigste Rechnungsziele der Kostenstellenrechnung


Innerhalb der vornehmlich auf die Ermittlung von Selbst- bzw. Grenzselbstkosten der erbrachten Absatzleistungen ausgerichteten Systeme kommt der Kostenstellenrechnung die in Abb. 1 verdeutlichte Kostenvermittlungsfunktion einer differenzierten Zurechnung der über Kostenstellen abgerechneten, realisierten bzw. geplanten Kostenarten auf die Kostenträger zu.
Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
Abb. 1: Kostenvermittlungsfunktion und Verteilungsprobleme der Kostenstellenrechnung
Diese Abrechnung über Kostenstellen ist notwendig, weil die Kostenträger einer Unternehmung die Leistungen der einzelnen Stellen i.d. R in unterschiedlichem Ausmaß in Anspruch nehmen.
Zweite wichtige Funktion der Kostenstellenrechnung ist die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der sachzielbezogenen Gütererstellung durch Gegenüberstellung von Ist- und Sollkosten in den Kostenstellen sowie den daraus gewonnenen Informationen für die verbesserte Steuerung des Produktionsprozesses.
Insbes. in der Grenzplankostenrechnung bildet die Kostenstellenrechnung das Kernstück der Kostenrechnung, wobei diese neben der Kostenkontrolle das Rechnungsziel einer sehr detaillierten Planung der jeweiligen variablen (Kostenstellen-) Gemeinkosten verfolgt.
Zu den weiteren Aufgaben zählt vor allem die Bestandsbewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen aufgrund gesetzlicher Vorschriften für den JA, ggf. auch eine Entscheidungsunterstützung hinsichtlich Eigenfertigung/Fremdbezug von Gütern.

III. Bildung und Gruppierung von Kostenstellen


Wesentliche Kriterien für die Bildung von Kostenstellen sind die mit dem verwendeten Kostenrechnungssystem verfolgten Rechnungsziele sowie die konkreten Gegebenheiten der Unternehmung (Art des Produktionsprogramms, Zahl der Produktionsstufen, Organisationsstruktur, etc.). Wichtigste Kriterien sind:

-

Kostenstellenbildung nach organisatorischen Kriterien, sodass sich Kostenstelle und Verantwortungsbereich des Kostenstellenleiters decken;

-

Kostenstellenbildung nach rechnungstechnischen Gesichtspunkten durch Zusammenfassung von produktiven Einheiten mit möglichst identischen Kostenstrukturen (homogene Kostenverursachung);

-

Zusammenfassung verschiedener produktiver Einheiten, etwa innerhalb eines Gebäudes, nach räumlichen Kriterien;

-

Zusammenfassung von funktional gleichen Arbeitsgängen (Bohren, Fräsen, Drehen).


Während die Kostenstellenbildung nach organisatorischen (rechnungstechnischen) Kriterien gute Voraussetzungen für das Ziel der Kostenkontrolle (Kostenvermittlung) schafft, besteht im Fall der letzten beiden Kriterien die Gefahr, dass beide Zielsetzungen durch Zusammenfassung heterogener Kostenstrukturen bzw. Divergenzen zwischen Verantwortungsbereichen und Kostenstellen verfehlt werden. Eine konfliktäre Beziehung weisen i.d. R die beiden ersten Kriterien auf, da das Ziel der Kostenvermittlung im Extremfall eine Unterteilung in einzelne Kostenplätze erfordert, was oft zu Problemen für die Kostenkontrolle führt (vgl. Ewert, R./Wagenhofer, A.  2000, S. 675).
Weiter erfordert die Kostenstellenrechnung eine geeignete Gruppierung der gebildeten Stellen, die sich ausschließlich am Ziel der Kostenvermittlung orientieren kann (siehe Abb. 2). Nach Art der erzeugten betrieblichen Produkte unterscheidet man (vgl. Dellmann, K.  1998, S. 610 f.):

-

Hauptkostenstellen zur Bearbeitung der zum geplanten Produktionsprogramm gehörenden Hauptprodukte (Absatz-, Marktleistungen);

-

Nebenkostenstellen bearbeiten Produkte, die nicht zum eigentlichen Produktionsprogramm gehören (Abfallentsorgung, 2. Wahl);

-

Hilfskostenstellen erstellen innerbetriebliche Leistungen für den innerbetrieblichen Verbrauch (Gebrauch).


Innerhalb der Hilfskostenstellen gibt es solche, deren Kosten im Rahmen der Sekundärkostenrechnung auf andere Kostenstellen verrechnet werden. Hierzu zählen allgemeine Kostenstellen, die Leistungen für das gesamte Unternehmen erbringen (z.B. Heizwerk, Kantine) und Fertigungshilfsstellen, die Leistungen für die Hauptkostenstellen des Fertigungsbereichs erbringen (z.B. Arbeitsvorbereitung). Die Kosten anderer Hilfskostenstellen werden dagegen auf Kostenträger verrechnet. Dies geschieht für Material- (z.B. Einkauf, Lager), Verwaltungs- (z.B. Geschäftsleitung, EDV) und Vertriebsstellen (z.B. Ausgangslager, Versand).
Nach rechnungstechnischen Gesichtspunkten unterscheidet man:

-

Vorkostenstellen, deren Kosten in der Stellenrechnung auf andere Vor- und Endkostenstellen umgelegt werden;

-

Endkostenstellen, deren (End-) Kosten abhängig vom Kostenrechnungssystem insgesamt (Voll-) oder zu Teilen auf Kostenträger verrechnet werden.


IV. Verteilungsprobleme der Kostenstellenrechnung und BAB


Aus Abb. 1 sind die grundsätzlichen Verteilungsprobleme der Kostenstellenrechnung nach erfolgter Kostenstellenbildung ersichtlich.

-

Verteilung der (Kostenträger-) Gemeinkosten auf Kostenstellen

-

Verteilung zwischen den Kostenstellen (Kostenstellenumlage)

-

Bestimmung der Zuschlagssätze für die Endkostenstellen.


Konzeptionell wichtigstes Instrument zur Durchführung der Kostenstellenrechnung ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB, siehe Abb. 2). Er enthält als Spalteneinträge die entsprechend gruppierten Kostenstellen der Unternehmung und als Zeileneinträge die einzelnen Kostenarten, wobei in jeder Kostenstelle für jede Kostenart eine Zeile gebildet wird. Die zeilenweise Gliederung orientiert sich dabei an den o.g. Verteilungsproblemen der Kostenstellenrechnung. Sowohl Bezeichnung (Gemeinkostenplan) als auch konkrete Ausgestaltung hängen vom verwendeten Kostenrechnungssystem ab (insbes. getrennter Ausweis fixer und variabler Kosten als Plan-, Ist- oder Sollgrößen). In der Praxis erfolgt die Kostenstellenrechnung heute i.d. R nicht mehr manuell mit Hilfe des BAB, sondern EDV-gestützt und kostenstellenbezogen.
Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
Abb. 2: Grundaufbau des BAB

1. Verteilung der (Kostenträger-)Gemeinkosten auf Kostenstellen


Die den Kostenträgern als Einzelkosten direkt zurechenbaren Kosten sind i.d. R (Ausnahme: Lohneinzelkosten in der Grenzplankostenrechnung) nicht Bestandteil der Kostenstellenrechnung (siehe Abb. 1). Unproblematisch ist die Verteilung von (Kostenträger-)Gemeinkosten, welche den Kostenstellen als Einzelkosten direkt zurechenbar sind. Für die Aufgabe einer einwirkungsgerechten Kostenvermittlung ist unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit (Unterschied un-/echte Stellengemeinkosten) eine möglichst weitgehende Erfassung einzelner Kostenarten als Stelleneinzelkosten anzustreben.
Für echte Stellengemeinkosten ist eine verursachungs- bzw. einwirkungsgerechte Zurechnung auf Stellen ex definitione unmöglich. Während Vollkostenrechnungen sie meist anhand von am Durchschnittsprinzip orientierten Mengen- oder Wertschlüsseln vornehmen, verzichten einige Systeme der Teilkostenrechnung auf ihre Zurechnung.

2. Verteilung zwischen den Kostenstellen


Einzelne Kostenstellen erzeugen i.d. R auch Güter, die nicht direkt am Markt abgesetzt, sondern ihrerseits im Produktionsprozess als Wiedereinsatzgüter (ggf. über mehrere Perioden) Verwendung finden. Deren rechnungstechnische Behandlung wird in der Kostenrechnung als das Problem der Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen bezeichnet und besteht darin, zu ermitteln, in welcher Höhe deren Kosten auf die Kostenstellen zu verteilen sind, in denen sie eingesetzt werden (vgl. Schweitzer, M./Küpper, H.-U.  1998, S. 139 f.).
Soll die Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen (Sekundärkostenrechnung) mit dem Ziel der Endkostenermittlung als Grundlage der Kostenträgerrechnung einwirkungsgerecht erfolgen, hängt das anzuwendende Verfahren von der Struktur der Leistungsbeziehungen zwischen den Stellen ab (siehe Abb. 3). Zwei Grundfälle lassen sich unterscheiden (vgl. Kloock, J./Sieben, G./Schildbach, T.  1999, S. 116 f.). Bei einer einfach zusammenhängenden  Kostenstellenstruktur lassen sich die Kostenstellen so anordnen, dass vorgelagerte Stellen ausschließlich nachgelagerte beliefern. Ein Sonderfall dieser Struktur erlaubt eine Aufteilung der Kostenstellen in (reine) Hilfs- und Hauptkostenstellen, wobei Leistungsbeziehungen nur zwischen Hilfs- und Hauptkostenstellen bestehen. Für komplexe Kostenstellenstrukturen gelingt eine entsprechende Anordnung nicht, sodass stets mindestens eine Kostenstelle auch Leistungen für eine vorgelagerte Stelle erbringt.

a) Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung


Wichtigste Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung sind:

-

Kostenartenverfahren (Einzelkostenverfahren)

-

Kostenträgerverfahren

-

Kostenstellenumlageverfahren (als Block- oder Treppenverfahren)

-

Kostenstellenausgleichsverfahren (als Gleichungs-, iteratives-, Gutschrift-Lastschrift-Verfahren).


Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
Abb. 3: Strukturen von Leistungsbeziehungen zwischen Kostenstellen
Verfahren des Kostenstellenumlage- bzw. -ausgleichsverfahrens werden hier im Rahmen des Gleichungs- bzw. Matrixverfahrens behandelt. Letzteres ist auf alle Kostenstellenstrukturen anwendbar und erfasst Leistungs- und Kostenbeziehungen am umfassendsten (vgl. Schweitzer, M./Küpper, H.-U.  1999, S. 144). Ferner erlaubt es die Darstellung der übrigen Verfahren als Spezialfälle, was hier für das Treppen- bzw. Blockverfahren verdeutlicht wird. In der Realität stellt das Vorliegen einer komplexen Kostenstellenstruktur den Regelfall dar (vgl. Schierenbeck, H.  1993, Sp. 913), der für eine einwirkungsgerechte Endkostenermittlung einen Simultanansatz voraussetzt. Algorithmen zur Lösung des mathematisch teilweise anspruchsvollen Problems der Interdependenz des innerbetrieblichen Leistungsaustausches sind heute in moderner Standardsoftware routinemäßig enthalten (vgl. Kilger, W.  1993, S. 439; Lebefromm, U.  1999, S. 69 ff.), sodass der Einsatz eines nicht zur jeweiligen Struktur passenden Verfahrens nicht mehr gerechtfertigt scheint.

b) Kostenartenverfahren


Grundlage des Verfahrens ist die Unterteilung der primären Kosten für innerbetriebliche Güter in Sekundäreinzel- und Sekundärgemeinkosten (vgl. Kloock, J./Sieben, G./Schildbach, T.  1999, S. 115 f.). Sekundäreinzelkosten eines Wiedereinsatzgutes werden der empfangenden Kostenstelle direkt zugerechnet, während Sekundärgemeinkosten bei der liefernden Kostenstelle verbleiben. Erbringen auch Hauptkostenstellen innerbetriebliche Leistungen, enthalten deren Endkosten nach Durchführung der Kostenstellenumlage noch Sekundärgemeinkosten innerbetrieblicher Leistungen mit der Folge einer zu hohen Kostenbelastung der Kostenträger, während einige Hilfskostenstellen Endkosten über null aufweisen. Die unvollständige Erfassung der gesamten Kosten einer innerbetrieblichen Leistung macht das Verfahren zur Kontrolle ihrer Wirtschaftlichkeit (ggf. Eigenfertigung/Fremdbezug) unbrauchbar. Eine gewisse Rechtfertigung erfährt die Methode in einer Teilkostenrechnung im Fall einer einfach zusammenhängenden Struktur, da es die Sekundäreinzelkosten verursachungsgerecht zurechnet.

c) Kostenträgerverfahren


Das Kostenträgerverfahren behandelt zur Ermittlung der jeweiligen gesamten Kosten einzelner Innenaufträge diese kostenrechnerisch wie absatzbestimmte Produkte (vgl. Schweitzer, M./Küpper, H.-U.  1998, S. 151 f.). Im BAB wird für diese Innenaufträge jeweils eine Spalte als Ausgliederungsstelle eingerichtet, in der zunächst eine direkte Zurechnung der jeweiligen (Auftrags-) Einzelkosten erfolgt. Die Zurechnung der dem Auftrag anzulastenden Gemeinkosten aus den Leistungen anderer Kostenstellen erfolgt nach den Grundsätzen der Kalkulation von Absatzleistungen unter Verwendung eines geeigneten Kalkulationsverfahrens, wobei die Zuschlagskalkulation vorherrscht. Eingesetzt wird dieses eher aufwändige Verfahren üblicherweise für größere, insbes. aktivierungsfähige Innenaufträge wie selbst erstellte Anlagen. Die weitere Verteilung der ermittelten Kosten eines Innenauftrages richtet sich dabei nach der „ Art ihres Verbrauchs “ .

d) Kostenstellenausgleichs- als Gleichungs-/Matrixverfahren mit Spezialfällen


Kennzeichen des Kostenstellenausgleichsverfahrens ist, dass abhängig vom verwendeten Kostenrechnungssystem die gesamten vollen oder aber nur ein Teil der Kosten innerbetrieblicher Leistungen den empfangenden Stellen belastet werden, wobei etwaige komplexe Kostenstellenstrukturen grundsätzlich berücksichtigt werden.
Grundlage des Gleichungs- bzw. Matrixverfahrens ist ein System linearer Gleichungen zur simultanen Ermittlung der Gesamtkosten einzelner Stellen unter Berücksichtigung ihrer Leistungsbeziehungen. Die Anzahl der Gleichungen entspricht der Zahl der in den Güteraustausch einbezogenen Stellen. Jede Gleichung dieses Systems gibt dabei die Gesamtkosten einer Kostenstelle als Summe aus ihren primären Kosten und den ihr anteilig anzulastenden Gesamtkosten derjenigen Kostenstellen an, von denen sie innerbetriebliche Leistungen empfangen hat (vgl. Kloock, J./Sieben, G./Schildbach, T.  1999, S. 122). Bezeichne Ki (PKi) die Gesamtkosten (primären Kosten) der i-ten Kostenstelle und aij (i,j = 1, ?, N) den Anteil der an Stelle i gelieferten bewerteten Gesamtleistung der Stelle j, ergibt sich:
Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
Mit Kostenstellen, Kostenstellenrechnung( ) als dem Spaltenvektor der Gesamtkosten (primären Kosten), ( ) als der N × N-Verflechtungsmatrix der aij (der N × N-Einheitsmatrix) folgt in Matrixschreibweise die Darstellung bzw. Lösung des Systems:
Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
Lösung ist der Spaltenvektor Kostenstellen, Kostenstellenrechnungder Gesamtkosten der einzelnen Stellen. Es lässt sich zeigen, dass für dieses System stets eine nichtnegative Lösung existiert, sofern keine Kostenstelle ausschließlich für sich selbst arbeitet und wenigstens eine Kostenstelle Marktleistungen erbringt (siehe auch Münstermann, H.  1968, S. 133).
Die eigentliche Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen erfordert die Bestimmung der Endkosten der einzelnen Stellen. Hierzu benötigt man die N × N-Diagonalmatrix Kostenstellen, Kostenstellenrechnungder Faktoren
Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
Sie geben den Anteil der Gesamtkosten einer Kostenstelle an, der für die Erstellung von Marktleistungen angefallen ist. Bei Vernachlässigung eines (prinzipiell berücksichtigungsfähigen) Eigenverbrauchs gilt für Vorkosten- (Endkostenstellen) djj = 0 ( > 0). Der Spaltenvektor der Endkosten Kostenstellen, Kostenstellenrechnungfolgt dann aus
Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
Im Fall einer einfach zusammenhängenden Kostenstellenstruktur mit Leistungsbeziehungen innerhalb der Vor- und Endkostenstellen ist ( ) eine obere  Dreiecksmatrix mit aij = 0 für i > j. Ausgehend von KN lassen sich die Gesamtkosten der Kostenstellen durch sukzessives Einsetzen ermitteln. Die Kostenstelle N kann innerbetriebliche Leistungen für alle nachgelagerten Kostenstellen erbringen, ohne selbst Leistungen zu empfangen, sodass PKN = KN. Unter Verwendung der aiN erfolgt die Ent- (Belastung) der Kostenstelle(n) N (N – 1,...,1) mit den Kosten der erbrachten (empfangenen) innerbetrieblichen Leistungen. Für die wiederum nur nachgelagerte Stellen beliefernde Stelle N – 1 liegen nun die Gesamtkosten KN – 1 fest und diese Stelle kann mit Hilfe der ai N – 1 entlastet werden, usw. Im BAB entspricht dies dem Treppen- als Variante des Kostenstellenumlageverfahrens. Zu einer einwirkungsgerechten Endkostenermittlung kann es daher nur bei Vorliegen dieser Kostenstellenstruktur eingesetzt werden.
Für den o.g. Spezialfall einer Unterteilung in Hilfs- und Hauptkostenstellen ist die Untermatrix der Hilfskostenstellen in eine Nullmatrix, und die Gesamtkosten dieser Stellen entsprechen ihren primären Kosten. Nur für Endkosten- als Haupt- bzw. Nebenkostenstellen treten aij > 0 auf. Mit diesen lässt sich eine direkte Entlastung (Belastung) der Hilfs-(Hauptkostenstellen) vornehmen. Im BAB entspricht dies dem Block- oder Anbauverfahren, welches daher nur im Falle des Vorliegens dieser speziellen Struktur zu einer einwirkungsgerechten Endkostenermittlung führt.
Enge Beziehungen bestehen zwischen dem Gleichungs- und dem speziell für den EDV-Einsatz geeigneten iterativen Verfahren. Unter expliziter Berücksichtigung der Kostenstellenstruktur nimmt dieses Verfahren ohne Beachtung der Reihenfolge eine wiederholte Verteilung der Kosten der Vor- und Endkostenstellen (mittels der Koeffizienten aij) vor, wobei einzelne Stellen mehrfach ent- bzw. belastet werden. Dadurch lässt sich die exakte Lösung des Matrixverfahrens beliebig genau annähern.
Eine alternative Vorgehensweise ermittelt die Stückkosten pi je Leistungseinheit der Kostenstelle i aus den Gesamtleistungen xi dieser Stelle und den Lieferungen xij der Stelle j an Stelle i. Unter Verwendung von ( ) als dem Spaltenvektor (der N × N-Matrix) der pi (xij) und Kostenstellen, Kostenstellenrechnungals der N × N-Diagonalmatrix der xi folgt für die Darstellung bzw. Lösung des Systems
Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
wobei zwischen den Ansätzen die Beziehung besteht. Vorteil dieses Ansatzes ist die direkte Verwendungsmöglichkeit der pi als Verrechnungspreise innerbetrieblicher Leistungen. In der Stellenrechnung kommt diesen insbes. für das Gutschrift-Lastschrift-Verfahren Bedeutung zu. Mit dem Ziel einer zeitnahen, EDV-gestützten Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen erfolgt die Be-/Entlastung der Kostenstellen mittels ggf. aus Vorperioden bekannten oder (Plan-) Verrechnungspreisen, wobei Änderungen der Istdaten bei primären Kosten und/oder Leistungsmengen jedoch zu Abweichungen von der exakten Lösung führen können. Eine Korrektur kann durch eine Deckungsumlage oder aber eine exakte Berechnung auf Basis von Istdaten (beispielsweise iteratives Verfahren) zum Periodenende erfolgen.
Die Annahme konstanter Koeffizienten aij unterstellt Proportionalität zwischen im Gleichungssystem berücksichtigten Kosten und Leistungsmengen (vgl. Schweitzer, M./Küpper, H.-U.  1998, S. 149). Besonders geeignet ist das Verfahren daher zur Ermittlung von Einzelkosten innerbetrieblicher Leistungen oder Verteilung von Vollkosten mittels Divisionsrechnung. So ermittelte Einzelkosten dienen i.d.R. als Basis für die Verteilung der Gemeinkosten innerbetrieblicher Leistungen mittels Zuschlagskalkulation.

3. Bestimmung der Zuschlagssätze


Nach erfolgter Sekundärkostenrechnung sind für Endkostenstellen Zuschlagssätze zur Verrechnung ihrer Kosten auf die Kostenträger zu bilden, wobei die verwendeten Bezugsgrößen im Idealfall die Eigenschaften von solchen mit „ doppelter Funktion “ aufweisen.
Literatur:
Coenenberg, Adolf : Kostenrechnung und Kostenanalyse, Landsberg/Lech, 4. A., 1999
Dellmann, Klaus : Kosten- und Leistungsrechnung, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre Band 1, hrsg. v. Bitz, Michael/Dellmann, Klaus/Domsch, Michel, München, 4. A., 1998, S. 587 – 676
Ewert, Ralf/Wagenhofer, Alfred : Interne Unternehmensrechnung, Berlin et al., 4. A., 2000
Kilger, Wolfgang : Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden, 10. A., 1993
Kloock, Josef : Betriebliche Leistungsverrechnung auf der Basis von Gesamtkosten oder/und Endkosten der Kostenstellen, in: ZfB, Jg. 38, 1968, S. 455 – 464
Kloock, Josef/Sieben, Günter/Schildbach, Thomas : Kosten- und Leistungsrechnung, Düsseldorf, 8. A., 1999
Lebefromm, Uwe : Controlling – Einführung mit Beispielen aus SAP R/3, München et al., 2. A., 1999
Münstermann, Hans : Kalkulation, in: Unternehmungsrechnung, hrsg. v. Münstermann, Hans, Wiesbaden 1968, S. 61 – 154
Schierenbeck, Henner : Innerbetriebliche Leistungen, in: HWR, hrsg. v. Chmielewicz, Klaus/Schweitzer, Marcell, Stuttgart, 3. A., 1993, Sp. 910 – 920
Schmalenbach, Eugen : Kostenrechnung und Preispolitik, Köln, 8. A., 1963
Schweitzer, Marcell/Küpper, Hans-Ulrich : Syteme der Kostenrechnung, München, 7. A., 1998

 

 


 

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